BGH-Urteil im Urheberrecht zu Druckern und PlotternDer BGH urteilte, dass Drucker und Plotter nicht zu den Geräten des § 54a I Urheberrechtsgesetzes zählen."Drucker und Plotter gehören nicht zu den nach § 54a I UrhG vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten." Alle Neuigkeiten im Überblick |