BGH-Urteil im Urheberrecht bzgl. Aufstellen von Modellen

Der BGH hat ein Urteil zum urheberrechtlichen Schutzniveau und zum öffentlichen Aufstellen von urheberrechtlich geschützten Modellen gefällt.

Der Leitsatz des BGH-Urteils (I ZR 247/03) vom 22.01.2009 im Urheberrecht lautet wie folgt:

"                                                                                                        Le-Corbusier-Möbel II
UrhG § 15 Abs. 1 Nr. 2, § 17 Abs. 1, § 96 Abs. 1, § 97 Abs. 1 und 2; InformationsgesellschaftRL Art. 4 Abs. 1

a) Die Vorschrift des Art. 4 Abs. 1 der Informationsgesellschafts-Richtlinie über das Verbreitungsrecht begründet nicht nur ein Mindestrecht, hinter dem die Mitgliedstaaten bei der Bestimmung ihres Schutzniveaus nicht zurückbleiben dürfen, sondern stellt eine verbindliche Regelung des Verbreitungsrechts auch im Sinne eines Maximalschutzes dar.

b) Ein Dritter greift nicht in das ausschließlich dem Urheber zustehende Verbreitungsrecht nach § 15 Abs. 1 Nr. 2, § 17 UrhG ein, wenn er Nachbildungen urheberrechtlich geschützter Modelle von Möbeln öffentlich aufstellt oder der Öffentlichkeit zum Gebrauch zugänglich macht."


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Letztes Update 10.10.2009 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: BGH-Urteil im Urheberrecht bzgl. Aufstellen von Modellen | Seite einem Freund senden: BGH-Urteil im Urheberrecht bzgl. Aufstellen von Modellen

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