BGH-Urteil im Urheberecht zum Erschöpfungsgrundsatz bei Computerspielen

Der BGH hat ein Urteil zur Erschöpfung von urheberechtlichen Nutzungsrechten bei der Weiterveräußerug von Computerspielen gefällt.

Der Leitsatz des BGH-Urteils (I ZR 178/08) vom 11.02.2010 im Urheberrecht lautet wie folgt:

"                                                                                    Half-Life 2
UrhG § 17 Abs. 2, § 69c Nr. 3 Satz 2
Der urheberrechtliche Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts wird nicht berührt, wenn der Berechtigte das von ihm geschaffene, auf DVD vertriebene Computerspiel so programmiert, dass es erst nach der online erfolgten Zuweisung einer individuellen Kennung genutzt werden kann, und wenn er sich vertraglich ausbedingt, dass diese Kennung nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Dies gilt auch dann, wenn die DVD mit dem Computerspiel wegen der ohne Kennung eingeschränkten Spielmöglichkeiten vom Ersterwerber praktisch nicht mehr weiterveräußert werden kann."


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Letztes Update 04.09.2010 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: BGH-Urteil im Urheberecht zum Erschöpfungsgrundsatz bei Computerspielen | Seite einem Freund senden: BGH-Urteil im Urheberecht zum Erschöpfungsgrundsatz bei Computerspielen

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