BGH-Urteil im Patentrecht zur Nichtigkeit eines Patents

Der BGH hat ein Urteil hinsichtlich der Patentfähigkeit eines Unteranspruchs gefällt.

Der Leitsatz des BGH-Urteils (X ZR 109/08) vom 29.09.2011 bzgl. der Nichtigkeit eines Patents lautet wie folgt:

"                                                                                                     Sensoranordnung

PatG § 22, § 84 Abs. 1 Satz 1, § 81, § 99 Abs. 1 Satz 1; IntPatÜbkG Art. II § 6

Wenn sich der Gegenstand eines Patentanspruchs als nicht patentfähig erweist, führt dies nicht ohne weiteres dazu, dass auch der Gegenstand eines auf ihn zurückbezogenen Unteranspruchs als nicht patentfähig angesehen werden kann. Das Patent ist aber auch hinsichtlich des angegriffenen Unteranspruchs für nichtig zu erklären, wenn weder geltend gemacht wird noch sonst ersichtlich ist, dass die zusätzlichen Merkmale zu einer anderen Beurteilung der Patentfähigkeit führen.

ZPO § 69, § 265 Abs. 2 Satz 3

Der Erwerber des Patents, der einem vor der Eintragung des Rechtsübergangs eingeleiteten Nichtigkeitsverfahren auf Seiten des Beklagten beitritt, ist nicht streitgenössischer Nebenintervenient."


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Letztes Update 11.12.2011 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: BGH-Urteil im Patentrecht zur Nichtigkeit eines Patents | Seite einem Freund senden: BGH-Urteil im Patentrecht zur Nichtigkeit eines Patents

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