BGH-Urteil im Patentrecht zu Ansprüchen des Inhabers eines Patents

Der BGH hat ein Urteil zu Ansprüchen des Patentinhabers trotz exklusiver Lizenzerteilung bei Patentverletzung gefällt.

Der Leitsatz des BGH-Urteils (X ZR 86/10) vom 05.04.2011 im Patentrecht lautet wie folgt:

"                                                                                                       Cinch-Stecker
PatG § 139
a) Dem Inhaber eines Patents, der einem Dritten eine ausschließliche Lizenz erteilt hat, stehen im Falle einer Patentverletzung eigene Ansprüche gegen den Verletzer zu, wenn ihm aus der Lizenzvergabe fortdauernde materielle Vorteile erwachsen.

b) Die für eine Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht erforderliche Wahrscheinlichkeit, dass dem Patentinhaber aus der geltend gemachten Verletzungshandlung ein eigener Schaden entstanden ist, liegt in der Regel vor, wenn der Patentinhaber an der Ausübung der Lizenz durch den Lizenznehmer wirtschaftlich partizipiert (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. Mai 2008 - X ZR 180/05, BGHZ 176, 311 Rn. 26 ff. - Tintenpatrone).

c) Für eine wirtschaftliche Partizipation in diesem Sinne genügt es, wenn der Patentinhaber als alleiniger Gesellschafter des Lizenznehmers an dessen Gewinn beteiligt ist.

d) Der Anspruch des Patentinhabers auf Ersatz eines solchen Schadens ist grundsätzlich darauf gerichtet, dass der Lizenznehmer in seinem Vermögen so gestellt wird, wie er ohne die Schutzrechtsverletzung stehen würde."


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Letztes Update 27.10.2011 | Copyrightİ Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: BGH-Urteil im Patentrecht zu Ansprüchen des Inhabers eines Patents | Seite einem Freund senden: BGH-Urteil im Patentrecht zu Ansprüchen des Inhabers eines Patents

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