BGH-Urteil im Markenrecht zu Domainnamen

Der BGH hat ein Urteil hinsichtlich der Verletzung von Namens- und Kennzeichenrecht bei einem Domainnamen gefällt.

Der Leitsatz des BGH-Urteils (I ZR 159/05) vom 24.04.08 im Markenrecht zu Domainnamen lautet wie folgt:

"                                                                               afilias.de

BGB § 12; MarkenG §§ 5, 15

Grundsätzlich verletzt ein Nichtberechtigter, für den ein Zeichen als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain „.de“ registriert ist, das Namens- oder Kennzeichenrecht desjenigen, der an einem identischen Zeichen ein Namens- oder Kennzeichenrecht hat. Etwas anderes gilt jedoch regelmäßig dann, wenn das Namens- oder Kennzeichenrecht des Berechtigten erst nach der Registrierung des Domainnamens durch den Nichtberechtigten entstanden ist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 9.9.2004 – I ZR 65/02, GRUR 2005, 430 = WRP 2005, 488 – mho.de)."



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Letztes Update 06.11.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2010 | Seite drucken: BGH-Urteil im Markenrecht zu Domainnamen | Seite einem Freund senden: BGH-Urteil im Markenrecht zu Domainnamen

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