BGH-Urteil über den bestimmungsgemäßen Gebrauch einer patentgeschützten Vorrichtung

Der BGH hat ein Urteil über den bestimmungsgemäßen Gebrauch einer patentgeschützten Vorrichtung gefällt.

Der Leitsatz des Urteils (X ZR45/05) des BGH über den bestimmungsgemäßen Gebrauch einer patentgeschützten Vorrichtung lautet wie folgt:
"Laufkranz

PatG § 9 Satz 2 Nr. 1

Zu dem dem Erwerber einer patentgeschützten Vorrichtung gestatteten bestimmungsgemäßen Gebrauch gehört grundsätzlich auch der Austausch eines Teils, welches während der gewöhnlichen Lebensdauer der Vorrichtung aus Verschleiß- oder anderen Gründen regelmäßig erneuert zu werden pflegt, sofern nicht die technischen Wirkungen der Erfindung gerade in dem ausgetauschten Teil in Erscheinung treten, insbesondere sich auf dessen Funktionalität oder Lebensdauer auswirken (Fortführung von BGHZ 159, 76 - Flügelradzähler)." 



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Letztes Update 27.08.2006 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: BGH-Urteil über den bestimmungsgemäßen Gebrauch einer patentgeschützten Vorrichtung | Seite einem Freund senden: BGH-Urteil über den bestimmungsgemäßen Gebrauch einer patentgeschützten Vorrichtung

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