BGH-Beschluss zur Verwechselungsgefahr im Markenrecht

Der BGB hat einen Beschluss zur Verwechselungsgefahr im Markenrecht gefasst.

Der Leitsatz zum BGH-Beschluss (I ZB 28/04) lautet wie folgt:

„Behält der mit der älteren Marke identische oder ähnliche Bildbestandteil einer aus einem Wort- und einem Bildbestandteil bestehenden jüngeren Marke eine selbstständige kennzeichnende Stellung, kann das Vorliegen von Verwechselungsgefahr zu bejahen sein. Dies kann auch anzunehmen sein, wenn das mit dem übernommenen Bestandteil identische oder ähnliche ältere Zeichen nicht über eine gesteigerte Kennzeichnungskraft verfügt und der Gesamteindruck der zusammengesetzten jüngere Marke von dem anderen Bestandteil dominiert oder geprägt wird (im Anschluss an EuGH, GRUR 2005, 1042 – THOMSON LIFE). Einer schwarz-weiß eingetragenen Bildmarke kann grundsätzlich auch die durch Benutzung in irgendeiner anderen Farbe erworbene Kennzeichnungskraft zugerechnet werden, wenn sich durch die Wiedergabe in der anderen Farbgestaltung die Charakteristik der Marke nicht ändert.“



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Letztes Update 26.11.2006 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: BGH-Beschluss zur Verwechselungsgefahr im Markenrecht | Seite einem Freund senden: BGH-Beschluss zur Verwechselungsgefahr im Markenrecht

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