BGH-Beschluss zum Einspruch gegen ein deutsches Patent

Der BGH hat einen Beschluss zum Einspuchsverfahren gegen ein wirkungsloses deutsches Patent gefasst.

Der Leitsatz des BGH-Beschlusses (X ZB 18/06) bzgl. eines Einspruchsverfahrens bei einem wirkungslosen deutschen Patent lautet wie folgt:

"

Kornfeinung

PatG § 59 Abs. 1; IntPatÜG Art. II § 8

Für den Einspruch gegen ein deutsches Patent bedarf es auch dann keines besonderen Rechtsschutzbedürfnisses, wenn das Patent wegen des Doppelschutzverbots im Hinblick auf die bestandskräftige Erteilung eines europäischen Patents keine Wirkung mehr hat.

BGH, Beschl. v. 30. Oktober 2007 - X ZB 18/06 - Bundespatentgericht"




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Letztes Update 05.03.2008 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: BGH-Beschluss zum Einspruch gegen ein deutsches Patent | Seite einem Freund senden: BGH-Beschluss zum Einspruch gegen ein deutsches Patent

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