BGH-Beschluss im Wettbewerbsrecht zu E-Mail-Werbung

Der BGH hat einen Beschluss zur unverlangten Zusendung einer Werbungs-E-Mail gefasst.

Der Leitsatz des BGH-Beschlusses (I ZR 218/07) vom 20.05.2009 zu E-Mail-Werbung lautet wie folgt:

"UWG § 8 III Nr. 1; BGB §§ 823 I, 1004 I 2
Bereits die einmalige unverlangte Zusendung einer E-Mail mit Werbung kann einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen."


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Letztes Update 06.10.2009 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2010 | Seite drucken: BGH-Beschluss im Wettbewerbsrecht zu E-Mail-Werbung | Seite einem Freund senden: BGH-Beschluss im Wettbewerbsrecht zu E-Mail-Werbung

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