Bezeichung von "Powersellers" bei eBay

Umkehr der Beweislast hinsichtlich Unternehmereigenschaft eines "Powersellers"

Im Beschluss (5 U 1145/05) hat das OLG Koblenz unter anderem entschieden , dass wer im Internet-Auktionshaus eBay als "Powerseller" auftritt, im Streit darüber, ob ein Fernabsatzvertrag geschlossen wurde, beweisen muss, dass er kein Unternehmer i. S. von § 14 BGB ist. Die Besonderheit derartiger Geschäfte rechtfertigen eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Verbrauchers.



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Letztes Update 22.05.2006 | Copyrightİ Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: Bezeichung von "Powersellers" bei eBay | Seite einem Freund senden: Bezeichung von "Powersellers" bei eBay

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