Beschwerde

Beschwerde gegen einen Beschluss des Patentamts im Einspruchsverfahren

Gegen einen Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamtes im Einspruchverfahren hinsichtlich eines Patents kann gemäß der § 73 ff PatG Beschwerde beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht werden. Hilft das Amt der Beschwerde nicht ab, so ist sie dem Patentgericht vorzulegen. Dort sind Patentanwälte oder Rechtsanwälte vertretungsberechtigt. 
Titel: Beschwerde Beschwerde
Begriff(e): Beschwerde Beschwerde
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Letztes Update 13.05.2006 | Copyrightİ Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: Beschwerde | Seite einem Freund senden: Beschwerde

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