Beschwerde
Beschwerde gegen einen Beschluss des Patentamts im Einspruchsverfahren
Gegen einen Beschluss des Deutschen
Patent- und
Markenamtes im
Einspruchverfahren hinsichtlich eines
Patents kann gemäß der § 73 ff PatG Beschwerde beim Deutschen
Patent- und
Markenamt eingereicht werden. Hilft das Amt der
Beschwerde nicht ab, so ist sie dem
Patentgericht vorzulegen. Dort sind
Patentanwälte oder Rechtsanwälte vertretungsberechtigt.
Letztes Update 13.05.2006 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2010 |

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