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Beschluss des OLG Köln im Urheberrecht zu Tauschbörsen im InternetDas OLG Köln hat einen Beschluss zur Voraussetzung des gewerblichen Ausmaßes bei einem Auskunftsanspruch über Verkehrsdaten des Anschlussinhabers gefällt.Der Internetanschlussinhaber hat ein (Fortsertzungsfeststellungs-) Beschwerderecht gegen einen Gestattungsbeschluss nach § 101 Abs.9 UrhG, im dem einem Rechtsinhaber gestattet wird, die Verkehrsdaten des Anschlussinhabers von dem Netzbetreiber des Providers zu erfahren. Dabei überprüft das Beschwerdegericht die Rechtmäßigkeit des Gestattungsbeschlusses wie insbesondere die Voraussetzung des gewerblichen Ausmaßes der Urheberrechtsverletzung. So sei dafür vor allem die Schwere der einzelnen Rechtsverletzung zu beachten - etwa wenn eine besonders umfangreiche Datei, wie ein vollständiger Kinofilm oder ein Musikalbum oder Hörbuch, vor oder unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Deutschland im Internet angeboten wird. Bei einem aktuellen Musikalbum müssen besondere Umstände vorliegen, um nach Ablauf von sechs Monaten seit der Veröffentlichung eine Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß annehmen zu können. Im entschiedenen Fall war das Musikalbum bereits über eineinhalb Jahre auf dem Markt gewesen und besondere Umstände wurden nicht vom Rechtsinhaber vorgetragen, so dass das gewerbliche Ausmaß verneint wurde, und somit der Beschwerde stattgegeben wurde. Alle Neuigkeiten im Überblick |
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