Beschluss des OLG Köln zum Gerichtsstand bei Urheberrechtsverletzung im Internet

Das OLG Köln hat einen Beschluss bzgl. des internationalen Gerichtsstandes bei Verletzung des Urheberrechts im Internet durch dort öffentlich zugänliche Fotos gefällt.

Der Leitsatz des Beschlusses vom 30.10.2007 (6 W 161/07) des OLG Köln hinisichtlich des Gerichtsstandes bei Verletzungen des Urheberrechts im Internet lautet wie folgt:

"EuGVVO Art. 5 Nr. 3, 60; UrhG § 19a

Ein schädigendes Ereignis ist nicht i. S. des Art. 5 Nr. 3 EUGVVO in Deutschland eingetreten, wenn auf einer Internet-Seite mit der Top-Level Domain "uk" unter der Verwendung von - die Urheberrechte Dritter verletztender - Fotos Waren mit Euro-Preisen angeboten werden, eine elektronische Korrespondenz in deutscher Sprache aber nicht als Option angeboten wird."


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Letztes Update 17.09.2008 | CopyrightŠ Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: Beschluss des OLG Köln zum Gerichtsstand bei Urheberrechtsverletzung im Internet | Seite einem Freund senden: Beschluss des OLG Köln zum Gerichtsstand bei Urheberrechtsverletzung im Internet

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