Beschluss des OLG Brandenburg zum fliegenden Gerichtsstand
Nach OLG Brandenburg kann die Wahl eines weit vom Gegner entferneten Gerichtsstands bei behaupteten Rechtsverstößen im Internet missbräuchlich sein.
Das OLG Brandenburg hat es in seinem Beschluss vom 26.06.2009 (6 W 100/09) als ein Indiz für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Klägers angesehen, wenn bei einem behaupteten Wettbewerbsverstoß im Internet der Gerichtsstand ohne triftigen Grund weit vom Gegner entfernt gewählt wird.
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Letztes Update 09.11.2009 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 |

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