Beschluss der Bundesregierung über Urheberrechtsnovelle

Die Bundesregierung hat einen Beschluss zur Novellierung des Urheberrechts gefasst

Die Bundesregierung hat am 22. März 2006 einen Beschluss zur Novellierung des Urheberrechts gefasst. Es handelt sich demnach aber noch nicht um geltendes Bundesrecht!

Eine wesentliche Neuerung soll die Möglichkeit des Urhebers sein, über noch unbekannte Nutzungsarten zu verfügen. Dabei soll ein spezieller Anspruch für eine dafür angemessene Vergütung sowie ein Widerrufsrecht eingeführt werden.

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Letztes Update 22.04.2006 | Copyrightİ Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 | Seite drucken: Beschluss der Bundesregierung über Urheberrechtsnovelle | Seite einem Freund senden: Beschluss der Bundesregierung über Urheberrechtsnovelle

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