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AbmahnungAbmahnschreibenEin Abmahnschreiben ist ein Verwarnschreiben bei insbesondere Verstößen gegen das Patentrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und/oder Urheberrecht. Bei einer solchen Abmahnung wird üblicherweise der Abgemahnte auf eine angebliche Schutzrechtsverletzung hingewiesen und zur Unterlassung des Verstoßes durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Ferner werden dabei normalerweise die Erstattung von Anwaltskosten für das Abmahnschreiben als auch angebliche Schadensersatzansprüche mit geltend gemacht, wobei auch wenn ein Rechtsverstoß vorliegen sollte, dennoch die geltend gemachten Beträge deutlich zu hoch sein können. Durch die verbreitete Nutzung des Internets haben Rechtsverletzungen oft auch aus bloßer Unwissenheit insbesondere im Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht stark zugenommen. Solche Rechtsverletzungen im Internet sind recht einfach vom Verletzten aufzuspüren. Somit erfolgen verstärkt geradezu Abmahnwellen von darauf spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien wegen beispielsweise Verstößen durch Internettauschbörsen von Musik, Filmen oder Hörbüchern. Aber auch Rechtsverletzungen bei Internetauktionsplattformen durch die Verwendung von beispielsweise fremden Fotos, markenrechtlichen Kennzeichen oder falschen Widerrufsbelehrungen sind oft mit Abmahnungen verfolgte Rechtsverstöße. Für das Versenden von Abmahnungen bekannte Kanzleien sind zum Beispiel Kanzleien wie Rechtsanwälte Rasch, Kornmeier & Partner, Graf von Westphalen, Schutt Waetke, U + C Rechtsanwälte oder Waldorf Rechtsanwälte. Zu solchen Abmahnschreiben ist üblicherweise eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt. Jedoch ist es nicht erforderlich, genau diese Unterlassungserklärung abzugeben, wenn ein Rechtsverstoß tatsächlich vorgelegen haben sollte, sondern zur Abwendung eines Gerichtsverfahrens wegen Unterlassens reicht eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung aus, die jedoch von der Rechtssprechung entwickelte Mindestanforderungen erfüllen muss. Von daher ist anzuraten, einen dafür Rechtskundigen bei der Formulierung einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung zu Hilfe zu nehmen. Oft sind die Fälle etwas unterschiedlich gelagert und gerade der kleine Unterschied kann für die Rechtsverteidigung gegen eine Abmahnung entscheidend sein.
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Statistik
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