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Urteil des OLG Düsseldorf im Marken- und Wettbewerbsrecht zu "Made in Germany"Das OLG Düsseldorf hat ein Urteil zur irreführenden Werbung mit "Made in Germany" gefällt.Die wesentlichen Punkte des Urteils (Az.: I-20 U 110/10) vom 05.04.2011 des OLG Düsseldorf im Marken- und Wettbewerbsrecht werden wie folgt zusammengefasst: Es bestehe ein Unterlassungsanspruch aus §§ 128, 127 MarkenG und aus § 8 Abs. 1, Abs. 3, § 3 Abs. 2, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG für einen Mitbewerber gegen einen Wettbewerber, wenn dieser die werbende Bezeichnung „Hergestellt in Deutschland“ oder „Made in Germany“ für ein Industrieprodukt als besonderes Merkmal herausstelle, obwohl nicht alle wesentlichen Herstellungsschritte für das Industrieprodukt in Deutschland erfolgten. Entscheidend seien nicht die Prozentangaben der IHK bzw. die Bestimmungen des Zollkodexes sondern die Erwartung der Verbraucher. Es komme auf die Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise an. Ein nicht unerheblicher Teil der Verkehrskreise werde durch die Werbung mit „Hergestellt in Deutschland“ oder „Made in Germany“ irregeführt, wenn bei einem so beworbenen Besteck die Messer in China geschmiedet, umgeschnitten, gehärtet und geschliffen und dann in Deutschland nur mehrfach poliert würden, auch wenn die in China eingesetzten Maschinen aus Deutschland stammen würden. Nicht nur Qualitätserwartungen sondern auch die Sorge um Arbeitsplätze in Deutschland könne für den Verbraucher die Motivation sein, sich für gerade in Deutschland hergestellte Produkte zu entscheiden. Die Revision wurde im Berufungsurteil des OLG Düsseldorf nicht zugelassen. Alle Neuigkeiten im Überblick |
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