Urheberrecht
Urheberrecht
Urheberrecht ist ein Schutzrecht für Werke im Sinne des § 2 Urhebergesetz. Dazu zählen zum Beispiel Kunstwerke, Musikstücke aber auch Computerprogramme. Das
Urheberrecht entsteht bereits bei Erschaffung des Werkes. Es bedarf also nicht, um rechtswirksam zu werden, einer Anmeldung, wie es beispielsweise beim
Patentrecht und
Gebrauchsmusterrecht notwendig wäre.
Letztes Update 25.03.2006 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 |

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