Markenrecht
Markenrecht
Das deutsche
Markenrecht ist im
Markengesetz geregelt. Das
Markenrecht ist im Wesentlichen ein Schutzrecht für Kennzeichnungen. So kennzeichnet eine
Marke ein Produkt oder eine Dienstleistung. Im Grundsatz ist eine
Marke beim
Patent- und
Markenamt zur Eintragung anzumelden. Des Weiteren werden im
Markengesetz der Schutz von Geschäftszeichen, Werktiteln und geografischen Herkunftangaben geregelt.
Letztes Update 25.03.2006 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 |

|
