Gesetzesänderung im Urheberrecht ab 01.01.2008
Im Urheberrecht tritt am 01.01.2008 eine Gesetzesänderung (2. Korb) in Kraft.
Die Gesetzesänderung (2. Korb) im Urheberrecht zur weiteren Anpassung an das digitale Zeitalter und an die neuen technischen Möglichkeiten tritt am 01.01.2008 in Kraft. Neu geregelt wurden insbesondere die Geräteabgabe für Vervielfältigungsgeräte und die Übertragung von Rechten für zukünftige bisher noch unbekannte Nutzungsmöglichkeiten von urheberrechtsrelevanten Werken.
Nähere Einzelheiten zur Gesetzesnovelle sind auf der Informationsseite des Bundesjustizministerums im Internet (
BMJ Urheberrecht-2. Korb) beschrieben.
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Letztes Update 11.11.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 |

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