EuGH-Urteil im Markenrecht zu Legosteinen
Der EuGH hat per Urteil entschieden, dass die dreidimensionale Form des Legosteins keinen Markenschutz genießt.
Der EuGH hat in seinem Urteil mit dem Aktenzeichen C-48/09 P vom 14.09.2010 entschieden, dass die dreidimensionale Form des Legosteins nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig sei. Zur Begründung wird insbesondere angeführt, dass die Form der Legosteine sich weitgehend aus ihrer technischen Funktion ergebe und somit die zeitliche Begrenzung des Patentschutzes nicht durch einen zeitlich unbegrenzten Markenschutz ausgehebelt werden dürfe.
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Letztes Update 26.09.2010 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 |

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