BGH-Urteil im Wettbewerbsrecht zur Verwendung von Kundendaten
Der BGH hat ein Urteil zur Benutzung von Kundendaten nach Ende des Versicherungsvertreterverhältnisses gefälllt.
Der Leitsatz des BGH-Urteils (I ZR 28/06) vom 26.02.2009 zur Verwendung von Kundendaten lautet wie folgt:
"
Versicherungsuntervertreter
UWG § 17 Abs. 2, §§ 3, 4 Nr. 11
Ein Versicherungsvertreter
darf Kundendaten, die ein Geschäftsgeheimnis seines früheren Dienstherrn
darstellen, nach der Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses nicht schon
deshalb für eigene Zwecke verwenden, weil er die Kunden während des Bestehens
des Handelsvertreterverhältnisses selbst geworben hat (im Anschluss an BGH,
Urt. v. 28.1.1993 – I ZR 294/90, NJW 1993, 1786)." Alle Neuigkeiten im Überblick
Letztes Update 07.05.2009 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 |

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