|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
BGH-Urteil im Urheberrrecht zu KlingeltönenDer BGH hat ein Urteil zum urheberrechtlichen Lizenzrecht bei Klingeltönen für Mobiltelefone gefällt." Klingeltöne für Mobiltelefone UrhG §§ 14, 39; AGBG § 9 Abs. 1 Bm; BGB § 307 Abs. 1
Satz 1 Bm a) In der Verwendung eines - nicht für diesen
Verwendungszweck geschaffenen - Musikwerkes als Klingelton liegt eine
Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung des Werkes i.S. des § 14 UrhG,
die geeignet ist, die berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen des
Urhebers am Werk zu gefährden. b) Komponisten räumen der GEMA zwar nicht mit dem
Abschluss eines Berechtigungsvertrages in der Fassung des Jahres 1996, wohl
aber mit dem Abschluss eines Berechtigungsvertrages in der Fassung der Jahre
2002 oder 2005 sämtliche Rechte ein, die zur Nutzung ihrer Musikwerke als Klingeltöne
für Mobiltelefone erforderlich sind. Wird das Musikwerk so zum Klingelton
umgestaltet, wie dies bei Einräumung der Nutzungsrechte üblich und
voraus-sehbar war (§ 39 UrhG), bedarf es für die Nutzung eines Musikwerks als
Klingelton lediglich einer Lizenz der GEMA und keiner zusätzlichen Einwilligung
des Urhebers. c) Die zwischen der GEMA und den Berechtigten
geschlossenen Berechtigungsverträge können nicht durch einen Beschluss der
Mitgliederversammlung der GEMA einseitig geändert werden. Die Bestimmung des §
6 lit. a Abs. 2 des GEMA-Berechtigungsvertrages in der Fassung des Jahres 1996
(„Beschließt die Mitgliederversammlung in Zukunft Abänderungen des
Berechtigungsvertrages, so gelten auch diese Abänderungen als Bestandteil des
Vertrages.“) ist unwirksam, weil sie die Berechtigten unangemessen
benachteiligt." Alle Neuigkeiten im Überblick |
Statistik
gesamt:27710 gestern:11 heute:2 online:0 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||