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BGH-Urteil im Urheberrecht zu Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen bei TonträgernDer BGH hat ein Urteil zur Werbung bezüglich Umgehung von Kopierschutz bei Tonträgern gefällt." Clone-CD UrhG § 95a Abs. 3 a) Bei der Bestimmung des §
95a Abs. 3 UrhG handelt es sich um ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2
Satz 1 BGB zugunsten der Inhaber von Urheberrechten und Leistungsschutzrechten,
die wirksame technische Maßnahmen zum Schutz ihrer urheberrechtlich geschützten
Werke und Leistungen einsetzen. b) Der Begriff der Werbung
im Hinblick auf den Verkauf im Sinne des § 95a Abs. 3 UrhG umfasst jegliche
Äußerung mit dem Ziel, den Absatz der in dieser Regelung näher bezeichneten Umgehungsmittel
zu fördern. Er ist nicht auf ein Handeln zu gewerblichen Zwecken beschränkt und
erfasst auch das private und einmalige Verkaufsangebot. c) Ein Verstoß gegen § 95a
Abs. 3 UrhG setzt kein Verschulden des Verletzers voraus." Alle Neuigkeiten im Überblick |
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