BGH-Urteil im Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht
Der BGH hat ein Urteil im Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht auch bezüglich des Schutzbereichs gefällt.
Ein Teil des Leitsatzes des BGH-Urteils (X ZR 172/04) im Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht auch bezüglich des Schutzbereichs lautet wie folgt:
"Der Schutzbereich eines Gebrauchsmusters ist nach gleichen Grundsätzen zu bestimmen wie der Schutzbereich eines Patents. Der Schutzbereich eines Patents oder Gebrauchsmusters umfasst keine Unter- und Teilkombinationen der Merkmale der beanspruchten technischen Lehre. Hat das Berufungsgericht eine Auslegung des Patent- oder Schutzanspruchs unterlassen, ist für die Sachentscheidung des Revisionsgerichts auf Grund einer eigenen Auslegung des Anspruchs regelmäßig kein Raum."
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Letztes Update 25.10.2007 | Copyright© Rechtsanwalt Bernhard Lindinger 2012 |

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