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BGH-Beschluss zum Markenschutz eines Bestandteils einer komplexen KennzeichnungDer BGH hat im Markenrecht einen Beschluss zur eigenständigen Unterscheidungskraft eines Bestandteils einer komplexen Kennzeichnung gefasst." VISAGE MarkenG
§ 8 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Ein
Zeichen kann durch die Benutzung als Bestandteil einer komplexen Kennzeichnung
oder in Verbindung mit einer anderen Marke eigenständige Unterscheidungskraft
erlangen, wenn die maßgeblichen Verkehrskreise infolge dieser Benutzung die nur
durch den fraglichen Bestandteil gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung als
von einem bestimmten Unternehmen stammend verstehen und sie somit von
denjenigen anderer Unternehmen unterscheiden (im Anschluss an EuGH, Urt. v. 7. Juli
2005 - C-353/03, Slg. 2005, I-6135 = GRUR 2005, 763 Tz. 30 = WRP 2005, 1159 -
Nestlé/Mars). Für den Nachweis einer solchen durch Benutzung als Bestandteil
eines komplexen Zeichens erworbenen eigenständigen Unterscheidungskraft des
fraglichen Bestandteils reicht es nicht aus, lediglich die Benutzung des
Gesamtzeichens zu belegen. " Alle Neuigkeiten im Überblick |
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